Waffenführerschein
Eine Information des Österreichischen Waffenfachhandels
In der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung wird im § 5 der Beweis für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen gefordert.
Jeder, der nun um eine waffenrechtliche Urkunde ansucht, hat der Behörde nachzuweisen, dass er mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird.
Das selbe gilt auch anlässlich eine Überprüfung der Verlässlichkeit , die gemäß § 25 Waffengesetz 1996 zu erfolgen hat, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Die Idee, die hinter dieser Bestimmung steht, ist logisch und vernünftig: Wenn jemand im Sinne des Waffengesetzes als Rechtfertigung für den Besitz einer genehmigungspflichtigen Waffe (Kategorie B) glaubhaft macht, dass er sie zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften bereithalten will, dann ist das natürlich nur sinnvoll, wenn er damit auch umgehen kann. Genau das soll diese Schulung erreichen!
Sinn der im Folgenden beschriebenen Ausbildung ist die sichere Handhabung! Nicht mehr und nicht weniger!
Es ist wesentlich, dass die Gefährlichkeit einer Feuerwaffe erkannt wird und der Besitzer einer solchen verantwortungsbewusst handelt.
Ein wichtiger Appell richtet sich daher an alle Teilnehmer der vom Waffenfachhandel angebotenen Kurse: Seien Sie sich der großen Verantwortung bewusst , die der Besitz einer Feuerwaffe bedeutet!
Vor jeder Verwendung einer Waffe muß daher völlig klar sein, dass Leben und Gesundheit als höchste Güter geschützt werden müssen!
Es ist jedem aus ganzem Herzen zu wünschen, dass man nie in die Situation kommen möge, abzuwägen, ob und mit welchen Mitteln man sein Leben und das seiner Familie schützen kann.
Wir, die erfahrenen Fachleute als Büchsenmacher und/oder Waffenfachhändler, können Ihnen die schwierigen Entscheidungen für die Rechtfertigung einer Notwehr-Handlung nicht abnehmen, wir unterweisen Sie aber gerne in allen Bereichen der Sicherheit.